Die PolyReg Services GmbH wurde von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA per 19. Oktober 2020 als Registrierungsstelle bewilligt.
In das RegFix Beraterregister müssen sich nach Art. 28 und folgende des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) Kundenberaterinnen und -berater von nicht nach Art. 3 FINMAG beaufsichtigten inländischen Finanzdienstleistern eintragen. Die Eintragungspflicht gilt ausserdem für Kundenberaterinnen- und beratern von ausländischen Finanzdienstleistern, die als Teil einer Gruppe beaufsichtigt werden, sofern sie ihre Finanzdienstleistungen in der Schweiz nicht ausschliesslich gegenüber professionellen oder institutionellen Kunden erbringen.
Die Übergangsfrist für die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung der Kundenberater im RegFix Beraterregister dauert bis spätestens am 20. Januar 2021.
PolyReg Services GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Selbstregulierungsorganisation PolyReg.
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